Wir sind weiterhin für euch da… und wir freuen uns auf euch!
Änderungen mit der neuen Coronaschutzverordnung seit dem 2. November:
– Im Offenen Bereich dürfen sich max. 10 Personen (inkl. Mitarbeiter*innen) gleichzeitig aufhalten = 8 Kinder/ Jugendliche.
– Weitere 10er-Gruppen (inkl. Personal) dürfen in räumlich getrennten Gruppenräumen an festen Angeboten teilnehmen. Es wird darauf geachtet, dass sich Teilnehmer*innen von Gruppenangeboten, vor und nach dem Angebot nicht im Offenen Bereich aufhalten.
– Die Mund-Nasen-Bedeckung muss von jeder anwesenden Person durchgängig getragen werden (Personal und Besucher*innen).
– Der Mindestabstand von 1,50 Metern muss zwischen den Besuchern eingehalten werden!
